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  • Inkasso/Forderungsmanagement

    Durch die Überschreitung von Zahlungszielen ihrer Kunden geraten selbst solvente Unternehmen immer häufiger selbst in Zahlungsschwierigkeiten.

    Die Bearbeitung offener Forderungen sollte in die Hände eines Rechtsanwaltes gegeben werden. Die Durchsetzung offener Forderungen ist keinesfalls immer gleichgelagert. Die Kenntnisse branchenspezifischer juristischer Besonderheiten zählen neben Schnelligkeit und Erfahrung zu den Grundpfeilern einer erfolgreichen Forderungsbeitreibung.

    Ein Inkasso-Unternehmen darf für Sie nur das torgerichtliche Inkasso- und gerichtliche Mahnverfahren durchführen. Viele Schuldner wissen dies und reagieren daher auf Beitreibungsmaßnahmen der Inkassobüros nicht. Die Forderung muss dann in einem gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden. Da dem Inkasso-Unternehmen die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht nicht möglich ist, verbleiben die anfallenden Gebühren – zumindest teilweise - bei Ihnen.

    Beauftragen Sie hingegen einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung Ihrer Forderungen, so können diese bundesweit – auch in einem gerichtlichen Verfahren – durchgesetzt werden ohne dass Ihnen solche Kosten anfallen, die vom Schuldner nicht zu ersetzen sind.

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    Neben unserem Netzwerk aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, welche wir regelmäßig zur Fallbearbeitung hinzuziehen, sofern dies aufgrund der Thematik des Sachverhaltes oder der Komplexität des Verfahrens angezeigt ist, verfügen wir über ein nationales Netzwerk aus Rechtsanwälten, welche wir zur Fallbearbeitung hinzuziehen können, sofern regionale Gegebenheiten dies erfordern. Auf diese Weise können wir uns neben der ausgewiesenen Fachkenntnis der Kollegen auch deren Erfahrung im Umgang mit der örtlichen Verwaltungspraxis zu Nutze machen.

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  • Scharnagl | Lutz | Kaczmaryk | Metzger
    Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
    Ludwigstraße 9 | 64646 Heppenheim

    Tel +49 (0)62 52/79 54 17-0
    Fax +49 (0)62 52/79 54 17-09

    info@anwaelte-hp.de
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    Herausgeber:

    Scharnagl | Lutz | Kaczmaryk | Metzger
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    Vertretungsberechtigt im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG ist Rechtsanwalt Markus Lutz

    Gebühren- und Berufsordnung:
    BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung CCBE Standsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz BORA Berufsordnung für Rechtsanwälte. Die Regelungen sind auf der Homepage in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main www.rechtsanwaltskammer-ffm.de abrufbar.

    Zuständige Berufshaftpflichtversicherung:
    Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf, www.victoria.de

    Zulassung:
    Markus Lutz und Andree Scharnagl sind Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland durch die für sie zuständige Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Bockleiter Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Telefon 069/170098-01, www.rechtsanwaltskammer-ffm.de zugelassen.

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